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Kultur-Fördermaßnahmen
Informationen zu Kultur-Fördermaßnahmen
- Rettungspaket für den Kultur- und Medienbereich „NEUSTART KULTUR“ des Bundes
Das Rettungsprogramm fördert unterschiedliche Bereiche von Kultur und Medien. Im Fokus stehen vor allem Kultureinrichtungen. Diese sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, um Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten. Die Fördermittel werden durch die sechs Bundeskulturfonds vergeben. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen unterscheiden sich in den einzelnen Kultursparten erheblich. Die Förderungen umfassen unter anderem Stipendien für Künstler sowie Unterstützungen für Institutionen, Veranstaltungen, Konzepte, Onlineangebote oder pädagogische Projekte.
Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Fördergegenstände und Kultursparten sind nicht einheitlich geregelt. Einige Fristen enden bereits im August, während in anderen Förderbereichen noch keine Antragstellung möglich ist. Weitere Informationen finden Sie im Fördersteckbrief: NEUSTART KULTUR
- Corona-Kultur-Sprechstunde
- Fördermaßnahme Kulturrat: Solo-Selbständige sowie kleine und große Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft
- Fördermaßnahme Kulturrat: Kultur- und Medienbereich nach Sparten gebündelt
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„LAND INTAKT - Soforthilfeprogramm Kulturzentren“
Durchgeführt durch die Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e.V. Das Projekt wird von der BKM ab 2020 mit 1,5 Millionen Euro gefördert. Diese Einrichtungen können Mittel beantragen, um Modernisierungsmaßnahmen und programmbegleitende Investitionen durchzuführen.
- „Vor Ort für Alle. Soforthilfeprogramm für zeitgemäße Bibliotheken in ländlichen Räumen“
Vom Deutschen Bibliotheksverband e.V. Das Projekt wird von der BKM ab 2020 mit 1,5 Millionen Euro gefördert. Für hauptamtliche, nebenamtliche und ehrenamtliche Bibliotheken mit einer wöchentlichen Mindestöffnungszeit von 6 Stunden in Kommunen bis 20.000 Einwohnern sowie Fahrbibliotheken mit ländlich geprägten Einzugsgebieten. In Ausnahmefällen sind auch Einrichtungen in Kommunen mit einer höheren Einwohnerzahl förderfähig, wenn sie den ländlichen Charakter ihres Einzugsgebiets nachweisen können.
- „land.schafft – Förderung für kulturelle Freiwilligenprojekte im ländlichen Raum“ der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V.
Das Projekt wird von der BKM seit Ende 2019 mit 200.000 Euro gefördert, die Ausschreibung erfolgte jetzt. Alle Personen, jeden Alters, die sich in den Freiwilligendiensten Kultur und Bildung engagieren, können mit ihrer Projektidee eine Förderung beantragen. Dazu gehören das Freiwillige Soziale Jahr Kultur, Schule, Politik, der Deutsch-Französische Freiwilligendienst Kultur (Einsatzstellen in Deutschland) und der Bundesfreiwilligendienst Kultur und Bildung. Weitere Informationen und Ansprechpartner unter:
- NRW-Soforthilfe 2020
- Soforthilfeprogramm für Heimatmuseen
Letzte Änderung: 14. Juli 2020