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Coronavirus SARS-CoV-2
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Corona-Ampel Oberbergischer Kreis
Die Corona-Ampel gibt einen Überblick über die aktuell gültigen Regeln, die sich aus der Coronaschutzverordnung NRW und den Allgemeinverfügungen des Oberbergischen Kreises (www.obk.de/corona-av) ergeben.
Im Oberbergischen Kreis greift anstelle der Corona-Notbremse die sogenannte Test-Option (Allgemeinverfügung vom 26.03.2021 und Verlängerung vom 08.04.2021) bis zum Ablauf des 18.04.2021. Das bedeutet, die bisherigen Öffnungen werden beibehalten – Voraussetzung für die Nutzung bzw. die Inanspruchnahme ist jedoch ein tagesaktuelles negatives Testergebnis (Antworten auf häufige Fragen zur Regelung: www.obk.de/faq).
ACHTUNG: Ab dem 17.04.2021 tritt eine weitere Allgemeinverfügung in Kraft (siehe Allgemeinverfügung vom 15.04.2021)
Um immer die aktuelle Version der Corona-Ampel angezeigt zu bekommen, leeren Sie bitte den Zwischenspeicher Ihres Internet-Browsers. Dafür drücken Sie bitte gleichzeitig die Tasten "Strg" und "F5" auf Ihrer Tastatur. Alternativ können Sie die Seite auch über die entsprechende "Aktualisieren"-Funktion Ihres verwendeten Browsers aktualisieren (Mobil und Desktop).
VERBOTEN |
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EINSCHRÄNKUNGEN |
Bürger*innen haben mindestens einmal die Woche Anspruch auf einen kostenlosen Test. Bei Bedarf können Sie sich also auch mehr als einmal testen lassen. Die offiziellen Teststellen (www.obk.de/teststellen) stellen Ihnen eine Bescheinigung über den Test aus. Zwischen der Durchführung des Tests und der Inanspruchnahme des Angebotes dürfen höchstens 24 Stunden liegen.
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Erlaubt |
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Für die Tabelle besteht kein Anspruch eines rechtlich bindenden Dokuments. Sie dient lediglich zur Übersichtlichkeit. Es handelt sich hierbei nicht um eine abschließende Aufzählung, den verbindlichen Wortlaut können Sie der Coronaschutzverordnung NRW und der Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises entnehmen.
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Letzte Änderung: 17. April 2021